Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, sicherzustellen, dass in der EU gehandelte oder aus der EU exportierte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Die Verordnung betrifft Holz, Papier, Soja, Palmöl, Kautschuk, Rindfleisch und Kakao. Inverkehrbringer müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Obwohl ursprünglich für den 30. Dezember 2024 geplant, wurde die Frist erneut verschoben – nun auf den 30. Dezember 2026.
Die erneute Verschiebung der EUDR war offiziell notwendig, weil wesentliche Instrumente – insbesondere das zentrale IT-System für den Austausch von Sorgfaltserklärungen (DDS) sowie das Länder-Benchmarking – noch nicht betriebsbereit waren. Auch die Mitgliedstaaten waren unterschiedlich vorbereitet.
Gesellschaftlicher und politischer Auftrag für verantwortungsvolle Beschaffung
Kritiker warnen, dass die erneute Verschiebung der EUDR den politischen Willen untergrabe und Waldflächen koste. Im Jahr 2024 gingen weltweit rund 8,1 Millionen Hektar Wald verloren, davon mehr als die Hälfte in den Tropen (Quelle: WRI). Der Zusammenhang zwischen internationalen Lieferketten und Entwaldung ist wissenschaftlich belegt und gesellschaftlich anerkannt.
Vor diesem Hintergrund wächst der Druck auf Unternehmen, sich trotz der Verzögerung schnell vorzubereiten – denn die Kernpflichten der EUDR gelten weiterhin für Holz und holzbasierte Produkte, die in der EU verkauft werden. Und Einkäufer warten nicht auf politische Zeitpläne.
Politisch ist ein Balanceakt gefordert. Parteien und Parlamente sind dringend aufgerufen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die europäische Wirtschaft regulatorische Ambitionen aufrechterhält, ohne die Wälder und Gemeinschaften in den Herkunftsländern aus den Augen zu verlieren.
Die EUDR hat inhaltlich gravierende Schwächen
So sinnvoll all diese Anforderungen auch sind, ihre praktische Umsetzung steht vor erheblichen Hindernissen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zwei Beispiele illustrieren dies:
1. Die Pflicht zur Weitergabe von Registrierungsnummern entlang der gesamten Handels- und Lieferkette – ohne dass diese Nummern selbst zusätzliche Informationen über die Herkunft der Rohstoffe liefern. Dies führt zu einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem praktischen Nutzen.
2. Extrem anspruchsvolle Anforderungen an die Erhebung von Geodaten (z. B. Polygondaten auf Grundstücksebene) werden gestellt. Solche Daten sind jedoch oft nicht verfügbar, nicht zugänglich oder – insbesondere bei gemischten oder gebatchten Produkten – technisch nur schwer zuordenbar.
Hinzu kommen zahlreiche technische Barrieren: Viele Unternehmen, insbesondere KMU, verfügen nicht über ausgefeilte IT-Systeme oder Datenplattformen. Was sie am dringendsten brauchen, sind pragmatische, schlanke Lösungen, die ihren tatsächlichen Kapazitäten entsprechen.
Praxisvorschlag zur Vereinfachung der EUDR
Angesichts der oben genannten komplexen Situation schlagen wir vor, Herkunftsangaben auf ein realistisches, aber dennoch wirksames Niveau zu beschränken – nämlich auf Bundesstaaten bzw. Verwaltungsregionen (z. B. „Pará, Brasilien“ statt einzelner Grundstückskoordinaten).
• ISO-Codes für Bundesstaaten existieren bereits und sind international anerkannt.
• Sie können leicht in IT-Systeme und Datenbanken integriert werden.
• Diese Information ist in der Papierindustrie bereits gängige Praxis und wird üblicherweise über technische Datenblätter kommuniziert. Diese Information sollte auch für andere Branchen keine erheblichen zusätzlichen Anforderungen darstellen.
• Der Aufwand für Unternehmen bleibt überschaubar, während dennoch eine aussagekräftige Differenzierung der Herkunft möglich ist.
• Genetische oder Isotopentechnologie kann verwendet werden, um die Herkunftsregionen zuverlässig zu verifizieren.
• Für Verbraucher sind Angaben wie „Bundesstaat X (Land Y)“ verständlich und nützlich – deutlich einfacher zu verstehen als Koordinaten oder kryptische Registrierungsnummern.
• Aus politischer und regulatorischer Sicht erfüllt dies das Ziel der Transparenz und Rückverfolgbarkeit, ohne kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern.