Die EU-Verpackungsverordnung kommt — und mit ihr neue Lieferantendaten, Dokumentation und Nachweispflichten. Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die in der Praxis auftauchen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Regulation EU 2025/40) löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ab und gilt ab August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzungsspielräume. Neu ist vor allem: Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen, und das setzt strukturierte Lieferantendaten voraus.
Wer Verpackungen einkauft oder Produkte verpackt in der EU verkauft, braucht künftig konkrete Angaben von seinen Lieferanten: Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteile, Dokumentation oder Konformitätserklärungen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten das sind, von wem sie kommen müssen und wie ein praxistauglicher Prozess aussieht.
Die Kernpflichten zum Thema Verpackung lassen sich damit in drei Bereiche gliedern: erstens die Materialanforderungen — was in der Verpackung steckt, welche Stoffe erlaubt sind und welcher Rezyklat-Anteil nachgewiesen werden muss. Zweitens Designanforderungen — Recyclingfähigkeit, Minimierung von Leerraum, Wiederverwendbarkeit — mit längeren Übergangsfristen, aber ebenfalls akutem Handlungsbedarf. Die ersten beiden Bereiche werden von der PPWR definiert. Drittens die Mengenmeldung — wie viel Verpackung nach Materialart in Verkehr gebracht wird, relevant für nationale EPR-Systeme (Extended Producer Responsibility) wie LUCID in Deutschland.
Die Daten, die für die Konformitätserklärung nach PPWR benötigt werden, sind die Grundlage, die für die Mengenmeldung im Rahmen nationaler EPR-Systeme gebraucht werden. Wer die Lieferantendaten einmal sauber erfasst — Materialart, Gewicht je Verpackungseinheit, Rezyklat-Anteil — kann daraus mehrere Pflichten bedienen, ohne jeden Prozess neu aufzusetzen.
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