Die EU-Verpackungsverordnung kommt — und mit ihr neue Lieferantendaten, Dokumentation und Nachweispflichten. Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die in der Praxis auftauchen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Regulation EU 2025/40) löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ab und gilt ab August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzungsspielräume. Neu ist vor allem: Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen, und das setzt strukturierte Lieferantendaten voraus.
Wer Verpackungen einkauft oder Produkte verpackt in der EU verkauft, braucht künftig konkrete Angaben von seinen Lieferanten: Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteile, Dokumentation oder Konformitätserklärungen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten das sind, von wem sie kommen müssen und wie ein praxistauglicher Prozess aussieht.
Die Kernpflichten lassen sich in drei Schichten gliedern: erstens die Materialanforderungen — was in der Verpackung steckt, welche Stoffe erlaubt sind und welcher Rezyklat-Anteil nachgewiesen werden muss. Zweitens die Mengenmeldung — wie viel Verpackung nach Materialart in Verkehr gebracht wird, relevant für EPR-Systeme wie LUCID in Deutschland. Drittens Designanforderungen — Recyclingfähigkeit, Minimierung von Leerraum, Wiederverwendbarkeit — mit längeren Übergangsfristen, aber Handlungsbedarf jetzt.
Wichtig: Die Daten, die für die Konformitätserklärung nach PPWR benötigt werden, sind dieselben, die für die Mengenmeldung im Rahmen nationaler EPR-Systeme gebraucht werden. Wer die Lieferantendaten einmal sauber erfasst — Materialart, Gewicht je Verpackungseinheit, Rezyklat-Anteil — kann daraus mehrere Pflichten bedienen, ohne jeden Prozess neu aufzusetzen.
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