PPWR: Der praktische Einstieg für Einkauf und Compliance
Die EU-Verpackungsverordnung kommt — und mit ihr neue Lieferantendaten, Dokumentation und Nachweispflichten. Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die in der Praxis auftauchen.
- Erfassung von Verpackungsdaten beginnt jetzt
- Lieferantenerklärungen erforderlich
- Schwellenwerte für Recyclingmaterial gelten
- Wiederverwendungsziele für ausgewählte Kategorien
- Kennzeichnungspflichten werden schrittweise eingeführt
Was ist die PPWR — und warum ist sie für Ihre Lieferkette relevant?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Regulation EU 2025/40) löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ab und gilt ab August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzungsspielräume. Neu ist vor allem: Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen, und das setzt strukturierte Lieferantendaten voraus.
Wer Verpackungen einkauft oder Produkte verpackt in der EU verkauft, braucht künftig konkrete Angaben von seinen Lieferanten: Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteile, Dokumentation oder Konformitätserklärungen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten das sind, von wem sie kommen müssen und wie ein praxistauglicher Prozess aussieht.
Die Kernpflichten zum Thema Verpackung lassen sich damit in drei Bereiche gliedern: erstens die Materialanforderungen — was in der Verpackung steckt, welche Stoffe erlaubt sind und welcher Rezyklat-Anteil nachgewiesen werden muss. Zweitens Designanforderungen — Recyclingfähigkeit, Minimierung von Leerraum, Wiederverwendbarkeit — mit längeren Übergangsfristen, aber ebenfalls akutem Handlungsbedarf. Die ersten beiden Bereiche werden von der PPWR definiert. Drittens die Mengenmeldung — wie viel Verpackung nach Materialart in Verkehr gebracht wird, relevant für nationale EPR-Systeme (Extended Producer Responsibility) wie LUCID in Deutschland.
Die Daten, die für die Konformitätserklärung nach PPWR benötigt werden, sind die Grundlage, die für die Mengenmeldung im Rahmen nationaler EPR-Systeme gebraucht werden. Wer die Lieferantendaten einmal sauber erfasst — Materialart, Gewicht je Verpackungseinheit, Rezyklat-Anteil — kann daraus mehrere Pflichten bedienen, ohne jeden Prozess neu aufzusetzen.
PPWR-Umsetzungszeitplan
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Die zentrale Compliance-Pflicht liegt beim „Erzeuger" im Sinne der Verordnung — in der Regel beim Markeninhaber, oder falls dieser außerhalb der EU ansässig ist, beim bevollmächtigten Vertreter oder Importeur. Für Lieferketten-Teams ergibt sich daraus eine kaskadierende Verpflichtung: Sie benötigen Materialdaten von Ihren Verpackungslieferanten, die ihrerseits außerhalb der EU sitzen können, aber in die EU-Produktion liefern.
Diese Daten sollten mit entsprechenden Nachweisen einhergehen: Prüfberichte, Konformitätserklärungen und idealerweise Zertifizierungen durch Dritte.
Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie, Wellpappe-Außenkartons) unterliegen spezifischen Wiederverwendungszielen, insbesondere für B2B-Lieferketten. Die Verordnung unterscheidet zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiär-(/Transport-)Verpackungen.
Der wirksame Ansatz: (1) Gestalten Sie einen einfachen Fragebogen, der im Browser ausgefüllt oder als PDF zurückgesandt werden kann; (2) halten Sie die Erstanfrage möglichst knapp; (3) bauen Sie auf Ihrer Seite ein zentrales System auf, um Antworten zu erfassen, zu validieren und zu speichern; (4) automatisieren Sie Erinnerungen für fehlende oder ablaufende Daten.
Hinweis: „Recyclingmaterial" muss Post-Consumer sein — pre-consumer Industrieabfälle zählen nicht.