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Regulierungs-Leitfaden · EU 2025

PPWR: Der praktische Einstieg für Einkauf und Compliance

Die EU-Verpackungsverordnung kommt — und mit ihr neue Lieferantendaten, Dokumentation und Nachweispflichten. Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die in der Praxis auftauchen.

Aktualisiert März 2026
· 17 Fragen beantwortet
Erste wichtige Frist
Aug 2026
PFAS-Verbot + Minimierung schädlicher Stoffe + Konformitätserklärung (DoC)
Verbleibende Zeit
Calculating…
  • Erfassung von Verpackungsdaten beginnt jetzt
  • Lieferantenerklärungen erforderlich
  • Schwellenwerte für Recyclingmaterial gelten
  • Wiederverwendungsziele für ausgewählte Kategorien
  • Kennzeichnungspflichten werden schrittweise eingeführt
SC
supplycanvas-Redaktionsteam
Spezialist:innen für Lieferketten-Compliance · Antworten geprüft durch Regulierungsexpert:innen
✓ Geprüfte Antworten

Was ist die PPWR — und warum ist sie für Ihre Lieferkette relevant?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Regulation EU 2025/40) löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ab und gilt ab August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzungsspielräume. Neu ist vor allem: Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen, und das setzt strukturierte Lieferantendaten voraus.

Wer Verpackungen einkauft oder Produkte verpackt in der EU verkauft, braucht künftig konkrete Angaben von seinen Lieferanten: Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteile, Dokumentation oder Konformitätserklärungen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten das sind, von wem sie kommen müssen und wie ein praxistauglicher Prozess aussieht.

Die Kernpflichten zum Thema Verpackung lassen sich damit in drei Bereiche gliedern: erstens die Materialanforderungen — was in der Verpackung steckt, welche Stoffe erlaubt sind und welcher Rezyklat-Anteil nachgewiesen werden muss. Zweitens Designanforderungen — Recyclingfähigkeit, Minimierung von Leerraum, Wiederverwendbarkeit — mit längeren Übergangsfristen, aber ebenfalls akutem Handlungsbedarf. Die ersten beiden Bereiche werden von der PPWR definiert. Drittens die Mengenmeldung — wie viel Verpackung nach Materialart in Verkehr gebracht wird, relevant für nationale EPR-Systeme (Extended Producer Responsibility) wie LUCID in Deutschland.

Die Daten, die für die Konformitätserklärung nach PPWR benötigt werden, sind die Grundlage, die für die Mengenmeldung im Rahmen nationaler EPR-Systeme gebraucht werden. Wer die Lieferantendaten einmal sauber erfasst — Materialart, Gewicht je Verpackungseinheit, Rezyklat-Anteil — kann daraus mehrere Pflichten bedienen, ohne jeden Prozess neu aufzusetzen.

Drei Schritte sind zentral: erstens das Einholen von Lieferanteninformationen zu Verpackungsinhalten und Materialzusammensetzung — wobei die Verordnung offen lässt, welche konkreten Nachweise (z. B. zum Recyclinganteil) verlangt werden können. Zweitens das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem geprüft wird, ob die Verpackung die PPWR-Anforderungen erfüllt. Drittens die Konformitätserklärung, die nach Abschluss dieser Prüfung die Konformität offiziell bestätigt.

PPWR-Umsetzungszeitplan

Feb 2025
Verordnung in Kraft getreten
PPWR im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 18-monatige Übergangsfrist beginnt.
In Kraft
Jetzt
Vorbereitung der Datenerfassung
Erfassen Sie Verpackungen über Ihre Lieferkette hinweg und beginnen Sie mit der Lieferantenansprache für Materialdaten.
In Kraft
Aug 2026
PFAS-Verbot + Minimierung schädlicher Stoffe + Konformitätserklärung (DoC)
PFAS-Verbot in Kontaktverpackungen. Höchstwerte für Schwermetalle. Konformitätserklärung Pflicht.
Handlungsbedarf
2030
Erweiterte Ziele für Recyclingmaterial
Höhere Schwellenwerte über breitere Kategorien. Wiederverwendungsziele beginnen für B2B-Verpackungen.
Zukünftig
2035
Vollständige Compliance erforderlich
Alle Verpackungskategorien erfasst. Vollständige Recyclingfähigkeit und maximale Abfallreduzierungsziele.
Zukünftig

Echte Fragen. Experten-Antworten.

Fragen von Fachleuten aus Einkauf, Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement — kuratiert und beantwortet von unserem Expertenteam. Stellen Sie unten Ihre Frage und wir antworten. Die wichtigsten Fragen und Antworten, werden hier veröffentlicht.

Beantwortet
Fällt die Kappe bzw. der Sprühkopf einer Sprühflasche unter die Definition von Verpackung und damit in den Anwendungsbereich der PPWR? Wie ist dies beispielsweise bei einer Leimbüchse zu beurteilen?
AK
Arno K.
⌄
Expert answer
Für die Beurteilung ist zunächst die Definition von „Verpackung“ in der PPWR maßgeblich. Danach ist unter anderem ein Gegenstand als Verpackung einzustufen, wenn er dazu bestimmt ist, ein Produkt zu enthalten, zu schützen, zu handhaben, zu liefern oder zu präsentieren und kein integraler Bestandteil des Produkts ist. Die von uns vorgenommene Einordnung lässt sich danach grundsätzlich wie folgt begründen: Den Leim aus der Büchse kann man umfüllen. Die Büchse ist daher kein integraler Bestandteil des Produkts und gilt als Verpackung. Bei einem Sprühkleber ist der Sprühmechanismus hingegen für die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts erforderlich und kann nicht ohne Weiteres vom Produkt getrennt werden. Er wäre daher grundsätzlich als integraler Bestandteil des Produkts und nicht als Verpackung einzustufen. Weitere Beispiele finden sich in Anhang I der PPWR. Die dort genannten Beispiele sind für die Einordnung hilfreich. So werden beispielsweise „Glass bottles for injection solutions“ als Verpackung genannt, während „Cartridges for printers“ ausdrücklich als Nicht-Verpackung aufgeführt werden.
Beantwortet
Wir beziehen Ware aus den USA. Die Ware wird aus den USA direkt zu uns geliefert. Die Rechnung kommt ebenfalls aus den USA. Aufgedruckt auf dem Karton ist aber deren Europäische Vertriebsgesellschaft. Sind wir dann Importeur/ Inverkehrbringer?
NN
N.N.
⌄
Expert answer
Der europäische Firmensitz des Lieferanten bringt die Ware nicht automatisch in Verkehr. Wenn die Ware direkt aus den USA an Sie geliefert wird und das US-Unternehmen als Vertragspartner und Rechnungsaussteller auftritt, gilt in der Regel Ihr Unternehmen als Importeur, sofern kein anderer in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur diese Rolle übernimmt. Da der Lieferant in einem Drittland ansässig ist, würde Ihr Unternehmen grundsätzlich die Pflichten des Importeurs übernehmen. Dazu gehört unter anderem zu prüfen, ob die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt wurde und ob die technische Dokumentation vorhanden ist. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die erforderlichen Herstellerangaben auf dem Produkt bzw. der Verpackung angebracht sind und – sofern vorgeschrieben – Ihr eigener Name und Ihre Kontaktdaten auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument angegeben werden. Hier die relevanten Definitionen (Art. 3): (17) ‘importer’ means any natural or legal person established within the Union that places packaging from a third country on the market; (10) ‘placing on the market’ means the first making available of packaging, whether empty or with a product, on the Union market; (9) ‘making available on the market’ means any supply of packaging, whether empty or with a product, for distribution, consumption or use on the Union market in the course of a commercial activity, whether in return for payment or free of charge;
Beantwortet
Wenn ich ein White-Label-Hersteller in einem Nicht-EU-Unternehmen bin und meine verpackten Produkte mit dem Logo meines EU-Kunden versende, aber ich selbst die Verpackungsabmessungen und das Material festlege: Wer ist dann der Hersteller der Verpackung? Die Verpackung trägt nicht meine Marke, sondern die Marke des Kunden. Ich bestimme jedoch die Verpackungsabmessungen und das Material, drucke den Namen des Kunden auf die Verpackung und versende die verpackten Produkte zur Vermarktung in die EU.
AN
Anand Nair
⌄
Expert answer
Nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 PPWR ist ein Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die eine Verpackungseinheit oder ein verpacktes Produkt selbst herstellt oder diese unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt. Das bedeutet, dass Ihr Kunde im Sinne der PPWR der „Hersteller“ ist und eine Konformitätserklärung (DoC) bereitstellen muss. Dafür benötigt er natürlich die technischen Spezifikationen – idealerweise in Form von technischen Datenblättern – für die Verpackungskomponenten von Ihnen. Ich hoffe, das hilft.
Beantwortet
Ich habe Folgendes gelesen: Ab dem 12. August 2026 benötigt jede neu in Verkehr gebrachte Verpackung eine gültige PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC). Heisst das, dass Bestandsartikel erst einmal von der Pflicht ausgenommen sind?
M
Martina
⌄
Expert answer
Der entscheidende Moment ist das erstmalige Inverkehrbringen — also der Import aus dem Drittland bzw. die erste Bereitstellung auf dem EU-Markt — nicht der spätere Verkauf durch den Händler an den nächsten in der Kette. Die Bestandsware ist klar ausgeschlossen in der Verordnung (s.u.). Dies gilt auch bezüglich der PFAS-Grenzwerte (Verpackungen mit Lebensmittelkontakt): Lebensmittelkontaktverpackungen, die nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, dürfen den PFAS-Grenzwert nicht überschreiten — vorhandene Bestände müssen aber nicht zurückgezogen werden. Def.14 PPWR: "Thus, packaging already placed on the Union market before the date of application of relevant requirements and in the stocks of distributors, including retailers and wholesalers, should not need to meet the sustainability and labelling requirements laid down in or pursuant to this Regulation." EC Guidance PPWR 5.: "As regards packaging containing PFAS, which has been produced before 12 August 2026, the PPWR does not foresee a transitional period for the exhaustion of stocks. Therefore, food-contact packaging placed on the market after 12 August 2026 must comply with the PFAS limits laid down in this Regulation, while packaging placed on the market before 12 August 2026 may remain on the market and does not need to be withdrawn. There are no exceptions regarding packaging containing recycled material."
Beantwortet
Wir sind Papierhersteller auch von Verpackungsmaterial. Wenn uns ein Kunde nach unserem Papier und dessen Zusammensetzung frägt, muss ich ihm dann auch die Verpackungdaten für unser Papier mitliefern oder nur die Bestätigung für unser Papier? Vielen Dank.
M
Monika
⌄
Expert answer
Liebe Monika, der Hersteller muss die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) gemäß Annex VIII der Verordnung erstellen und für 10 Jahre verfügbar halten. Händler und Vertreiber sind verpflichtet sicherzustellen, dass eine DoC vorliegt – in der Praxis wird sie vermutlich in der Lieferkette regelmäßig angefordert und weitergegeben. Eine rechtliche Pflicht, die technischen Details an Kunden weiterzugeben, besteht allerdings nicht. Die DoC ist die unterschriebene Zusicherung des Herstellers, dass die Verpackung konform ist. Sie muss die Verpackung so beschreiben, dass diese eindeutig zugeordnet werden kann – pauschale Erklärungen ohne Packungsidentifikation und Materialbeschreibung sind nicht ausreichend. Hinter der DoC steht die technische Dokumentation gemäß Annex VII PPWR mit allen Detaildaten: Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeitsklasse (A/B/C), Berechnung des Rezyklatanteils, besorgniserregende Stoffe, Minimierungsbewertung etc. Die DoC selbst trägt die Eckdaten zur Identifizierbarkeit der Verpackung; die vollständige technische Dokumentation wird auf Anforderung der Marktaufsichtsbehörden vorgelegt. Viele Grüße supplycanvas Annex VIII EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG NR.*… 1.Nr. … (eindeutige Kennung der Verpackung): 2.Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten. 3.Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger. 4.Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung. 5.Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: … (Verweis auf die anderen angewandten Rechtsakte der Union). 6.Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird. 7.Die notifizierte Stelle … (Name, Anschrift, Kennnummer) ... hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) durchgeführt und die folgende(n) Bescheinigung(en) ausgestellt: … (Einzelheiten, einschließlich des Datums, und gegebenenfalls Angaben zur Dauer und zu den Gültigkeitsbedingungen). 8.Zusätzliche Angaben Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung): (Name, Funktion) (Unterschrift)
Beantwortet
Was ist die PPWR?
CB
Carlos B.
⌄
Expert answer
Die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) — Verordnung (EU) 2025/40 — ist das neue EU-Gesetz, das die Verpackungsrichtlinie von 1994 ersetzt. Sie legt verbindliche Regeln für alle Verpackungen fest, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und umfasst Design, Kennzeichnung, Recyclingmaterial, Wiederverwendungsziele und Abfallreduzierung. Anders als die alte Richtlinie gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung.
Beantwortet
Gilt die PPWR für alle Unternehmen, die in die EU verkaufen, oder nur für EU-Hersteller?
TB
Tomasz B.
⌄
Expert answer
Die PPWR gilt für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — unabhängig davon, wo es seinen Hauptsitz hat. Dazu zählen Hersteller außerhalb der EU, deren Produkte in der EU verkauft werden, Importeure sowie Händler, die in der Lieferkette die „verantwortliche Partei" sind.

Die zentrale Compliance-Pflicht liegt beim „Erzeuger" im Sinne der Verordnung — in der Regel beim Markeninhaber, oder falls dieser außerhalb der EU ansässig ist, beim bevollmächtigten Vertreter oder Importeur. Für Lieferketten-Teams ergibt sich daraus eine kaskadierende Verpflichtung: Sie benötigen Materialdaten von Ihren Verpackungslieferanten, die ihrerseits außerhalb der EU sitzen können, aber in die EU-Produktion liefern.
Beantwortet
Welche spezifischen Daten müssen wir von Verpackungslieferanten sammeln, um PPWR-Konformität nachzuweisen?
BB
Bernd B.
⌄
Expert answer
Ihre Datenerhebung bei Lieferanten sollte für die PPWR mindestens folgende Punkte abdecken: (1) Materialzusammensetzung — exakte verwendete Materialien nach Gewicht und Anteil; (2) Recyclingmaterial — Anteil an Post-Consumer-Rezyklat je Material; (3) Recyclingfähigkeit — ob die Verpackung im Zielmarkt recyclingfähig ist; (4) Wiederverwendungspotenzial — ob die Verpackung wiederverwendbar konzipiert ist und für wie viele Zyklen sie zugelassen ist; (5) Verpackungskategorie — Verbraucher-, Umverpackungen, Transport- oder Serviceverpackung gemäß der PPWR-Taxonomie.

Diese Daten sollten mit entsprechenden Nachweisen einhergehen: Prüfberichte, Konformitätserklärungen und idealerweise Zertifizierungen durch Dritte.
Beantwortet
Welche Produkte und Unternehmen sind betroffen?
RH
Rainer H.
⌄
Expert answer
Die PPWR erfasst sämtliche Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem EU-Markt — jedes Material, jeden Sektor. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler, Einzelhändler, E-Commerce-Fulfillment-Unternehmen und Gastronomiebetriebe. Wenn Sie verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder in Ihrem Betrieb Verpackungen einsetzen, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen.
Beantwortet
Deckt die PPWR Transportverpackungen ab oder nur Verbraucherverpackungen?
LM
Lina M.
⌄
Expert answer
Die PPWR erfasst alle Verpackungsformate — Verbraucher-, Umverpackungen, Transport- und Serviceverpackungen fallen alle in den Anwendungsbereich, wenn auch mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen.

Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie, Wellpappe-Außenkartons) unterliegen spezifischen Wiederverwendungszielen, insbesondere für B2B-Lieferketten. Die Verordnung unterscheidet zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiär-(/Transport-)Verpackungen.
Beantwortet
Müssen wir PPWR-Daten von Tier-2- und Tier-3-Lieferanten sammeln?
AK
Anita K.
⌄
Expert answer
Sie müssen die erforderlichen Informationen bereitstellen, um nachzuweisen, dass alle Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Dazu kann beispielsweise gehören, dass Ihre Nicht-EU-Lieferanten Spezifikationen und technische Informationen von ihren Vor-Lieferanten einholen. Ihr Prozess muss zu der Arbeitsweise Ihrer Lieferanten passen — typischerweise E-Mail, PDF und Tabellenkalkulationen, oder vielleicht ein digitales System.
Der wirksame Ansatz: (1) Gestalten Sie einen einfachen Fragebogen, der im Browser ausgefüllt oder als PDF zurückgesandt werden kann; (2) halten Sie die Erstanfrage möglichst knapp; (3) bauen Sie auf Ihrer Seite ein zentrales System auf, um Antworten zu erfassen, zu validieren und zu speichern; (4) automatisieren Sie Erinnerungen für fehlende oder ablaufende Daten.
Beantwortet
Betrifft die PPWR Verpackungen von außerhalb der EU?
DL
Deborah L.
⌄
Expert answer
Ja. Die Verordnung gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden — unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden. Importeure und Fulfillment-Dienstleister sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Verpackungen aus Drittländern die Anforderungen der PPWR erfüllen.
Beantwortet
Gilt die PPWR auch für uns als kleines Unternehmen?
BB
Bettina B.
⌄
Expert answer
Die PPWR sieht keine generelle Ausnahme für Klein- oder Kleinstunternehmen vor. Alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen unabhängig von ihrer Größe die zentralen Pflichten der Verordnung erfüllen — einschließlich Berichterstattung, Designanforderungen und Registrierung.
Beantwortet
Bis wann müssen wir konform sein?
MV
Melinda V.
⌄
Expert answer
Die PPWR ist formell am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen werden ab dem 12. August 2026 vollzogen und geben Unternehmen so Zeit zur Vorbereitung. Darüber hinaus gelten Anforderungen an Recyclingfähigkeits-Klassen ab 2030, praktische Recyclingfähigkeit im großen Maßstab ab 2035 und nur noch Top-Klassen ab 2038.
Beantwortet
Was passiert mit der alten Verpackungsrichtlinie (PPWD)?
MN
Morton N.
⌄
Expert answer
Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (PPWD) wird 18 Monate nach Inkrafttreten der PPWR aufgehoben — also am 12. August 2026. Bestimmte Vorschriften des bestehenden Rahmens gelten jedoch während Übergangszeiträumen auch nach diesem Datum weiter.
Beantwortet
Was ist der Mindestanteil an Recyclingmaterial für Kunststoffverpackungen unter der PPWR ab 2026?
PD
Paul D.
⌄
Expert answer
Bis 2030 dürfen nur Verpackungen mit Recyclingfähigkeits-Klassen A–C in Verkehr gebracht werden, und Kunststoffverpackungen müssen Schwellenwerte für Recyclingmaterial erfüllen. Bis 2035 müssen Verpackungen praktische Recyclingfähigkeit im großen Maßstab nachweisen, und ab 2038 sind nur noch Top-Klassen (A/B) zulässig. Für kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen (Lebensmittelkontakt): 10 % Post-Consumer-Rezyklat. Für nicht kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen: 35 % bei Einwegformaten. Diese Werte steigen 2030 und 2040 weiter an.

Hinweis: „Recyclingmaterial" muss Post-Consumer sein — pre-consumer Industrieabfälle zählen nicht.
Answer in progress
Was sind die neuen Kennzeichnungsanforderungen?
AW
Albert W.
⌄
Coming soon
Our team is preparing a detailed answer. Submit your email below and we'll notify you when it's published.
Beantwortet
Wie verhält sich die PPWR zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)?
AL
Andrew L.
⌄
Expert answer
Unternehmen sollten in Betracht ziehen, Verpackungsformate, Materialien und Lieferanten im Licht der neuen Design- und Recyclingfähigkeits-Anforderungen zu überprüfen; wiederverwendbare Versandoptionen zu bewerten; Lieferantendokumentation zu Recyclinganteilen zu sammeln; und IT-Systeme auf die ab 2027 geltenden Anforderungen an digitale Kennzeichnungen vorzubereiten. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein Weg, Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in die Verantwortung zu nehmen. Und das umfasst nicht nur das Produkt selbst, sondern auch sämtliche Verpackungen und (Produkt-)Bestandteile.
Beantwortet
Wie kann supplycanvas bei der PPWR-Konformität helfen?
KS
Klaus S.
⌄
Expert answer
supplycanvas hilft Ihnen, Ihre Verpackungs-Lieferketten abzubilden, die Materialzusammensetzung zu verfolgen, Compliance-Risiken zu bewerten und auditfähige Dokumentation zu erstellen. Unsere Plattform macht es einfach, Daten von Lieferanten zu erfassen, regulatorische Änderungen zu überwachen und Sorgfaltspflichten nachzuweisen — ganz ohne komplexe Unternehmenssoftware.
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