LkSG: Lieferketten-Sorgfaltspflichten nach deutschem Recht
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Dieser Leitfaden erläutert die zentralen Anforderungen für Einkaufs- und Operations-Teams.
- Risikoanalyse (jährlich + anlassbezogen)
- Präventionsmaßnahmen erforderlich
- Abhilfemaßnahmen bei Verstößen
- Beschwerdeverfahren verpflichtend
- Jährliche Berichterstattung an BAFA
Was ist das LkSG — und was verlangt es?
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, einen systematischen Prozess zur Identifizierung und Behandlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ihren Lieferketten zu etablieren.
Das Gesetz konzentriert sich primär auf direkte Lieferanten (Tier 1) — mit der Pflicht, tiefere Stufen zu untersuchen, wenn substantiierte Kenntnis von potenziellen Verstößen vorliegt. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Vollzugsbehörde.
LkSG-Umsetzungszeitplan
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