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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Schäden in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern — mit zivilrechtlicher Haftung bei Versäumnissen. Dieser Leitfaden macht die Komplexität für Einkaufs- und Betriebsteams verständlich.
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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet große Unternehmen, nachteilige menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern — einschließlich vorgelagerter Lieferanten, der eigenen Geschäftstätigkeit und bestimmter nachgelagerter Aktivitäten.
Im Gegensatz zu freiwilligen Rahmenwerken schafft die CSDDD rechtsverbindliche Pflichten mit zivilrechtlicher Haftung. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht angemessen erfüllen, können von betroffenen Personen auf Schadenersatz verklagt werden — auch wenn der Schaden außerhalb der EU entstanden ist.
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