Der neue EU-Leitfaden zur EUDR sollte wesentliche Vereinfachungen in Hinblick auf die Umsetzung der Verordnung mit sich bringen. Große Hoffnung wurde besonders auf die erforderlichen Nachweise zum Thema Legalität geschürt; diese sind in der aktuellen EU Timber Regulation salopp auf "alle relevanten Gesetze" ausgeweitet, was die Umsetzbarkeit und Prüfung annähernd unmöglich macht.
Leider kann man dem neuen Leitfaden keine echten Vereinfachungen entnehmen. Bei der Bewertung, ob Rohstoffe und Produkte rechtmäßig erzeugt wurden, sind "nur" noch diejenigen Vorschriften relevant, die den rechtlichen Status des Anbaugebiets beeinflussen — im Sinne der EUDR-Ziele, also Entwaldung und Waldschädigung. Trotzdem zählt der Leitfaden hierzu wörtlich "unter anderem": Landnutzungsrechte, Umweltschutz, forstrechtliche Bestimmungen, Rechte Dritter, international geschützte Arbeits- und Menschenrechte, der Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) gemäß der UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker sowie Steuer-, Antikorruptions-, Handels- und Zollvorschriften.
Damit ist hier eine Vereinfachung nicht ersichtlich. Allerdings plant die Europäische Kommission, bis Dezember 2026 eine Datenbank einzurichten, in der Erzeugerländer ihre relevante Gesetzgebung hinterlegen können — Unternehmen können darauf zurückgreifen, um ihre Informations- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Nach Wortlaut des neuen Leitfadens müssen Inverkehrbringer wissen, welche Gesetzgebung in jedem ihrer Beschaffungsländer gilt, und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Informationen, Dokumente und Daten sammeln, die die Einhaltung der jeweiligen Landesgesetze belegen. Dabei dürfen sie auf eine breite Palette glaubwürdiger Quellen zurückgreifen, die in ihrer Gesamtheit eine begründete Schlussfolgerung zur Rechtmäßigkeit der Produktion erlauben. Sie sollten zudem in der Lage sein, das Vorhandensein wie das Fehlen bestimmter Dokumente nachvollziehbar zu erläutern.
Bei Lieferketten, Anbaugebieten und Erzeugerländern mit nachweislich vernachlässigbarem Risiko ist keine vertiefte Datenerhebung erforderlich; insbesondere müssen weder umfassende Rechtsdokumentationen pro Parzelle, einzelne Landtitel noch erschöpfende Auflistungen aller potenziell relevanten Gesetze systematisch erhoben werden. Als geeignete Belege gelten offizielle Dokumente staatlicher Stellen, Verträge mit dokumentierten Pflichten, öffentliche und private Zertifizierungen, Gerichtsentscheidungen sowie Bewirtschaftungspläne und Umweltauditberichte; ergänzend können Unternehmensrichtlinien und Verhaltenskodizes, freiwillige Selbsterklärungen der Erzeuger zur Rechtskonformität, Sozialvereinbarungen zwischen privaten Akteuren und Rechteinhabern sowie spezifische Berichte zu Landrechten und -konflikten herangezogen werden.
Alle gesammelten Informationen müssen analysiert und verifiziert werden — Inverkehrbringer müssen Inhalt und Zuverlässigkeit der Dokumente bewerten, die Verknüpfungen zwischen verschiedenen Informationen verstehen und prüfen können, ob die Dokumente untereinander und mit anderen verfügbaren Informationen konsistent sind, was genau ein Dokument belegt, auf welchem System (behördliche Kontrolle, unabhängiges Audit etc.) es basiert sowie wie verlässlich und gültig es ist — also wie wahrscheinlich eine Fälschung oder unrechtmäßige Ausstellung ist.
Relevante Legalitätsaspekte nach EUDR Art. 2(40)
Landnutzungsrechte
- Gesetze zur Bewirtschaftung und Nutzung von Flächen (Anbau, Ernte, Management)
- Gesetzgebung zur Übertragung von Agrar- und Forstflächen
- Gesetzgebung zu Pacht- und Landleasing-Verträgen
Umweltschutz (mit Bezug zu Entwaldung, Treibhausgasen oder Biodiversität)
- Gesetzgebung zu Schutzgebieten
- Naturschutz- und Renaturierungsgesetzgebung
- Schutz und Erhaltung von Wildtieren und Biodiversität
- Schutz gefährdeter Arten
- Flächenentwicklung und Landnutzungsplanung
Forstrechtliche Bestimmungen (mit direktem Bezug zur Holzernte)
- Schutz und Erhaltung von Wäldern
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung
- Antientwaldungsgesetzgebung
- Rechte zur Holzernte innerhalb rechtlich festgelegter Grenzen
Rechte Dritter
- Nutzungs- und Besitzrechte, die durch die Produktion betroffen sind
- Traditionelle Landnutzungsrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften
- Spezifische Rechte wie Grundpfandrechte oder Nießbrauchsrechte
Arbeits- und Menschenrechte (geschützt durch internationales Recht)
- Rechte von Personen im Anbaugebiet relevanter Rohstoffe
- Rechte von Personen mit Ansprüchen am Produktionsgebiet
- Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, sofern in nationalem Recht verankert
- Land-, Territorial- und Ressourcenrechte
- Eigentumsrechte
- Rechte aus Verträgen und Vereinbarungen zwischen indigenen Völkern und Staaten
Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) Gemäß der UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker — die Zustimmung indigener Völker ist erforderlich vor:
- Projekten, die ihre Land-, Territorial- oder Ressourcenrechte berühren (z.B. Bergbau, Ressourcennutzung)
- Umsiedlungen von ihrem Land oder ihren Territorien
- Restitutions- oder Wiedergutmachungsmaßnahmen bei zuvor ohne Zustimmung erfolgten Eingriffen
Steuer-, Antikorruptions-, Handels- und Zollvorschriften
- Anwendbare Gesetze für relevante Lieferketten beim Eintritt in oder Austritt aus dem EU-Markt — sofern sie einen spezifischen Bezug zu den EUDR-Zielen aufweisen
- Bei Handels- und Zollrecht: nur, wenn sie spezifisch landwirtschaftliche oder forstliche Produktionssektoren betreffen