EUDR: Sorgfaltspflichten gegen Entwaldung für Ihre Lieferkette
Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt den Nachweis, dass relevante Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind und den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlands entsprechen — mit Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen und Sorgfaltserklärungen. Dieser Leitfaden liefert Ihnen praktische Antworten von echten Lieferketten-Profis.
Aktualisiert März 2026
· 12 Fragen beantwortet
Erste Compliance-Frist
Dez 2026
Große Marktteilnehmer & Händler
Verbleibende Zeit
Calculating…
Geolokalisierungsdaten für relevante Lieferketten
Sorgfaltserklärungen bzw. vereinfachte Erklärungen erforderlich
Risikobewertungen
Lieferanten-Rückverfolgbarkeit
Registrierung im EU-Informationssystem
Neue Frage: „Brauchen wir Geolokalisierungsdaten für jeden Holzlieferanten oder nur bei Hochrisiko-Herkünften?" — vor 3 Std.
Beantwortet: Wie man GPS-Koordinaten von Kleinbauern im Kaffeeanbau erhebt — siehe Q&A unten
Neue Frage: „Können wir bestehende FSC-Zertifikate als EUDR-Nachweis verwenden?" — vor 6 Std.
Aktualisiert: KMU-Frist bestätigt: 30. Juni 2027 - nur sofern die EUTR noch nicht relevant war!
Neue Frage: „Was passiert, wenn unser Lieferant keine Koordinaten auf Parzellenebene liefern kann?" — vor 1 Tag
Beantwortet: Anforderungen an Sorgfaltserklärungen — vollständige Übersicht in Q&A
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Beantwortet: Wie man GPS-Koordinaten von Kleinbauern im Kaffeeanbau erhebt — siehe Q&A unten
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Aktualisiert: KMU-Frist bestätigt: 30. Juni 2027 - nur sofern die EUTR noch nicht relevant war!
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Beantwortet: Anforderungen an Sorgfaltserklärungen — vollständige Übersicht in Q&A
SC
supplycanvas-Redaktionsteam
Spezialist:innen für Lieferketten-Compliance · Antworten geprüft durch Regulierungsexpert:innen
✓ Geprüfte Antworten
Hintergrund
Was ist die EUDR — und warum ist sie für Ihre Lieferkette relevant?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist eine der ambitioniertesten umweltbezogenen Handelsregulierungen, die jemals erlassen wurden. Sie verlangt — gestützt auf Geolokalisierungsdaten — den Nachweis, dass bestimmte auf dem EU-Markt platzierte Produkte auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder geschädigt wurden.
Für Lieferketten-Teams bedeutet das: Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsflächen zu beschaffen oder zu erheben — und zwar für die Parzellen, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Das betrifft Holz, Papier, Leder, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Rindfleisch und Palmöl — und definierte daraus abgeleitete Produkte.
Die zentrale Herausforderung: Die meisten Lieferanten — insbesondere Kleinbauern und Tier-2/3-Zwischenhändler — haben keine Geolokalisierungsdaten in einem strukturierten Format. Bis zur Frist einen verlässlichen Erfassungsprozess aufzubauen, ist die mit Abstand größte operative Aufgabe.
Wichtige Termine
EUDR-Umsetzungszeitplan
Jun 2023
Verordnung in Kraft getreten
EUDR im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 18-monatige Umsetzungsfrist für Marktteilnehmer beginnt.
In Kraft
Jetzt
Lieferantenansprache & Datenerfassung
Erfassen Sie Ihre Lieferketten, identifizieren Sie Rohstoff-Herkünfte, erheben Sie Geolokalisierungsdaten von Lieferanten.
In Kraft
Dez 2026
EUDR gilt für große und mittlere Marktteilnehmer sowie bestimmte KMU
Für relevante Produkte gelten die EUDR-Pflichten ab diesem Zeitpunkt für große und mittlere Marktteilnehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EUTR fielen.
Handlungsbedarf
Jun 2027
EUDR gilt für die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen müssen die vollständigen Sorgfaltspflichten erfüllen.
Handlungsbedarf
2028+
Überprüfung der Geltungsbereichserweiterung
Die Kommission prüft, ob weitere Rohstoffe, Ökosysteme (z. B. weitere bewaldete Flächen) und Finanzinstitute hinzugefügt werden.
Zukünftig
Fragen-Archiv
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Fragen von Fachleuten aus Einkauf, Nachhaltigkeit und Betrieb — kuratiert und beantwortet von unserem Regulierungsteam. Stellen Sie unten Ihre Frage und werden Sie benachrichtigt, sobald sie veröffentlicht wird.
Beantwortet
Was sind die aktuellen Fristen?
TH
Thomas H.
⌄
Expert answer
Für die meisten Unternehmen: 30. Dezember 2026. Nach den Änderungen im Dezember 2024 und Dezember 2025 gelten folgende Anwendungstermine: große und mittlere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026; Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027; sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen, ab dem 30. Dezember 2026. Offizielle Informationen der Europäischen Kommission: https://green-forum.ec.europa.eu/nature-and-biodiversity/deforestation-regulation-implementation_en
Beantwortet
Welche Geolokalisierungsdaten müssen wir von Lieferanten sammeln und in welchem Format?
JL
Julia L.
⌄
Expert answer
Sie benötigen die geografischen Koordinaten der Grundstücke, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Für Grundstücke unter 4 Hektar genügt ein einzelner Längen-/Breitengrad-Punkt. Für größere Grundstücke benötigen Sie ein Polygon — eine Reihe von Koordinaten, die die Grenze der Produktionsfläche umreißen.
Die Koordinaten müssen im Dezimalgrad-Format mit mindestens 6 Nachkommastellen in der Reihenfolge Breite, Länge angegeben werden (z. B. 53.857048, 16.989015; Achtung: GeoJSON verlangt zuerst Länge, dann Breite). Die Daten müssen bis zum spezifischen Produktionsgrundstück zurückverfolgbar sein — nicht nur auf eine Region oder ein Land. Das EU-System (TRACES) akzeptiert nur GeoJSON-Daten mit einer maximalen Größe von 25 MB (ca. 1.000.000 Vertices) pro Sorgfaltserklärung. GeoJSON-Dateien müssen das Referenzsystem WGS84 (EPSG:4326) verwenden, wobei Koordinaten in Dezimalgrad angegeben werden.
Beantwortet
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich möglicher Vereinfachungen der EUDR?
RB
Ralf B.
⌄
Expert answer
Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse (HS-Code 4901) werden entfernt und unterliegen künftig nicht mehr den EUDR-Anforderungen. Die Weitergabe von Sorgfaltserklärungs-Nummern entlang der Lieferkette wird deutlich reduziert: Nur der erste Käufer muss die Nummern sammeln. Nachgelagerte Nicht-KMU müssen sich weiterhin in TRACES registrieren, sind aber nicht verpflichtet, eigene Sorgfaltserklärungen zu erstellen oder weiterzugeben. Bei begründeten Bedenken gilt jedoch eine Prüfpflicht für vorgelagerte Sorgfaltserklärungen. Anforderungen an den Legalitätsnachweis werden vereinfacht: Zuvor mussten unter der EUTR sämtliche Rechtsvorschriften einer rechtmäßigen Forstwirtschaft geprüft werden — künftig sind nur entwaldungsrelevante Nachweise erforderlich. Handel mit Ländern mit geringem Risiko: Kleine und Kleinst-Primärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko sind von der Pflicht zur Sorgfaltserklärung ausgenommen. Stattdessen genügt eine einmalige vereinfachte Erklärung über das EU-Informationssystem mit einer Kennnummer. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe in der EU: Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung entfällt; stattdessen ist eine einmalige vereinfachte Erklärung über das EU-Informationssystem mit einer Kennnummer erforderlich. Diese Erklärung umfasst: Name und Anschrift, relevanter Rohstoff oder Produkt, Handelsname, einmalig geschätzte Jahresmenge mit prozentualer Abweichung, Erzeugerland, Geolokalisierung oder Postanschrift sowie eine Erklärung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Stand der Verhandlungen: Die Multi-Stakeholder-Plattform tagte am 10. Februar 2026. Die Kommission arbeitet an Durchführungsrechtsakten — ein delegierter Rechtsakt zu Anhang I ist für März 2026 geplant, einschließlich der Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme.
Beantwortet
Wie erhalten wir Geolokalisierungsdaten von Tier-2/3-Lieferanten ohne GPS-Koordinaten?
SP
Sandra P.
⌄
Expert answer
Dies ist die größte operative Herausforderung der EUDR.
Praktische Ansätze: (1) Versenden Sie strukturierte Fragebögen; (2) nutzen Sie satellitengestützte Tools; (3) arbeiten Sie mit Kooperativen zusammen; (4) bei Holz: nutzen Sie Einkaufsaufzeichnungen von Sägewerken.
Die Verordnung akzeptiert „Wir konnten die Daten nicht erhalten" nicht als Entschuldigung.
Beantwortet
Was ist das EU-Informationssystem und müssen wir dort Daten einreichen?
PK
Peter K.
⌄
Expert answer
Ja. Sie müssen eine Sorgfaltserklärung an das EU-Informationssystem übermitteln, bevor Sie ein erfasstes Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
Die Erklärung enthält: Unternehmensdaten, Produktbeschreibung, Rohstoffart, Erzeugerland, Geolokalisierungsdaten. Sie erhalten eine Referenznummer, die das Produkt durch die Lieferkette begleiten muss.
Beantwortet
Was passiert, wenn wir nicht beweisen können, dass ein Produkt entwaldungsfrei ist? Welche Strafen drohen?
MV
Mertens V.
⌄
Expert answer
Die Strafen sind empfindlich. Bußgelder von bis zu 4 % des jährlichen EU-Umsatzes. Darüber hinaus: Beschlagnahmungen von Produkten, Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe, vorübergehende Verbote und dauerhafte Handelsverbote bei Wiederholungstätern.
Die Behörden werden satellitengestützte Überwachung und risikobasierte Kontrollen einsetzen.
Beantwortet
Müssen wir Geolokalisierungsdaten für Holz aus der EU sammeln?
HM
Henrik M.
⌄
Expert answer
Die Anforderungen zur Geolokalisierung gelten grundsätzlich unabhängig vom Herkunftsland.
Allerdings unterscheidet sich das Risikoniveau. EU-Länder werden voraussichtlich als risikoarm eingestuft — was vereinfachte Sorgfaltspflichten bedeutet. Zudem könnten geplante Vereinfachungen der EUDR vorsehen, dass kleine oder Kleinst-Primär-Marktteilnehmer (MSPOs) eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben dürfen und die Pflicht zur Geolokalisierung durch die Postanschrift der Grundstücke oder des Betriebs ersetzt werden kann.
Answer in progress
Was erfordert die "Sorgfaltspflicht" tatsächlich?
IK
Inga K.
⌄
Coming soon
Our team is preparing a detailed answer. Submit your email below and we'll notify you when it's published.
Beantwortet
Welche Rohstoffe und Produkte fallen unter die EUDR?
GS
Gerd S.
⌄
Expert answer
Sieben Rohstoffgruppen fallen in den Anwendungsbereich: Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz — zusammen mit ihren Folgeprodukten. Das umfasst ein breites Spektrum nachgelagerter Waren: Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Reifen, Kosmetika mit Palmöl und vieles mehr.
Die vollständige Liste der erfassten Produkte ist in Anhang I der Verordnung festgelegt und den CN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) zugeordnet. Wenn Ihr Produkt einen dieser Rohstoffe enthält, damit gefüttert wurde oder daraus hergestellt wurde, fällt es in den Anwendungsbereich. Die zentrale Pflicht: Sie müssen nachweisen, dass der Rohstoff auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
Beantwortet
Sind Proben oder Testmaterialien ausgenommen?
EW
Ertug W.
⌄
Expert answer
Die aktualisierten FAQ bestätigen, dass Proben zu Test- oder Bewertungszwecken von der EUDR ausgenommen sind, da sie in der Regel einen vernachlässigbaren Wert haben und im Rahmen der Analyse verbraucht oder zerstört werden können.
Beantwortet
Zählen EFTA/EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) als Drittländer?
GM
Giuseppe M.
⌄
Expert answer
Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz sind Mitglieder der EFTA, einer Handelsgruppe außerhalb der EU. Damit werden sie unter der EUDR als „Drittländer" behandelt — sie unterliegen also denselben Regeln wie jedes andere Nicht-EU-Land. Norwegen, Island und Liechtenstein sind zudem Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), was ihnen Zugang zum EU-Binnenmarkt verschafft. Die EU hat die EUDR als potenziell EWR-relevant gekennzeichnet — daher prüfen diese drei Länder derzeit eine Übernahme. Dieser Prozess ist jedoch langwierig und komplex und kann mehrere Jahre dauern. Bis zu einer formellen Übernahme bleiben sie unter der EUDR Drittländer. Die Schweiz ist ein Sonderfall: Sie ist EFTA-Mitglied, trat dem EWR aber nie bei. Daher gibt es keinen Übernahmeprozess — die EUDR gilt für die Schweiz und Schweizer Unternehmen genauso wie für jedes andere Nicht-EU-Land. Kurz gesagt: Alle vier Länder werden derzeit unter der EUDR als Drittländer behandelt. Norwegen, Island und Liechtenstein könnten die Verordnung künftig übernehmen, aber das ist ungewiss und wird Zeit brauchen. Die Schweiz bleibt unabhängig davon ein Drittland.
Beantwortet
Was sind die Rückverfolgbarkeitsanforderungen der EUDR, insbesondere bei Verbund- oder Schüttgutprodukten?
MG
Mathias G.
⌄
Expert answer
Die Kommission stellte in den FAQ klar, dass Rückverfolgbarkeit erforderlich ist, um nachzuweisen, dass am konkreten Erzeugungsort keine Entwaldung stattgefunden hat. Die Rückverfolgbarkeits-Anforderungen gelten für jede Charge importierter, exportierter oder gehandelter relevanter Rohstoffe. Bei Produkten, die eine „Bulk-Phase" durchlaufen — etwa Soja oder Palmöl, aber auch Zellstoff, Hackschnitzel oder große Sägewerksprozesse — bedeutet dies, dass der Marktteilnehmer sicherstellen muss, dass alle möglicherweise beteiligten Grundstücke einer Lieferung identifiziert werden und die Rohstoffe auf keinem Verarbeitungsschritt vermischt werden.
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Satellitengestützte Prüfung auf Entwaldungsrisiken
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