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Umsetzung der EUDR als Papierhersteller

Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Papierhersteller vor besondere Herausforderungen: Zellstofflieferungen sind in der Regel nicht chargenweise gekennzeichnet, die Lagerverwaltung erfolgt nach dem First-in-First-out-Prinzip, und sobald Zellstoff in den Pulper gelangt, kann er nicht mehr einzelnen Lieferungen zugeordnet werden. Um die geforderte Lieferkettentransparenz sicherzustellen, setzen wir auf ein Batch-basiertes Verfahren: Jeder Produktionszeitraum wird als Batch definiert, und alle relevanten DDS-Nummern der in diesem Zeitraum verarbeiteten Zellstoffe werden gesammelt, geprüft und dokumentiert. Damit erfüllen wir die EUDR-Anforderung, Herkunftsdaten „so genau wie möglich“ anzugeben. Dieses Vorgehen führt zwar zu gewissen Unschärfen – einzelne Zellstoffe können länger im Lager bleiben als der Durchschnitt, andere werden sofort verarbeitet –, stellt jedoch sicher, dass keine ungeprüften oder nicht bewerteten Rohstoffe in die Produktion gelangen. Für Zellstoff oder Holzrohstoffe, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, führen wir eine dokumentierte Sorgfaltsprüfung durch, einschließlich vollständiger Lieferkettentransparenz, Geodaten der Herkunftsgrundstücke und Einschlaggenehmigungen gemäß EUDR. Auch in Ländern mit EU-Benchmark 1 (niedriges Risiko) müssen Daten und Nachweise weiterhin gesammelt und archiviert werden. Dieser Ansatz bietet eine praxisnahe, prüfbare und skalierbare Lösung für entwaldungsfreie Lieferketten in der Papierindustrie und ermöglicht es Herstellern, die EUDR-Compliance einzuhalten, ohne die Effizienz in Produktion und Lagerhaltung zu beeinträchtigen.

Problemstellung

  • Keine Chargenkennzeichnung: Die Lieferchargen sind auf den Zellstoffballen nicht vermerkt.
  • Keine Lagertrennung: Im Lager erfolgt keine Trennung nach Lieferchargen, sondern es wird nach dem „First-in-First-Out“-Prinzip gearbeitet.
  • Keine Rückverfolgbarkeit nach Pulper: Sobald Zellstoff im Pulper verarbeitet wird, ist eine Zuordnung zu bestimmten Lieferungen nicht mehr möglich.
  • Schwankende Rohstoffmengen: Nicht relevante Rohstoffe (z. B. Altpapier, Füllstoffe) fließen in variabler Menge in den Prozess ein.

Praktische Konsequenz

Unter diesen Bedingungen bietet sich nur ein Batch-Verfahren an:

  • Es wird ein Produktionszeitraum X definiert, in dem verschiedene Zellstoffe verarbeitet werden.
  • Eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Anlieferungen ist nicht möglich.
  • Die EUDR erlaubt, mehr Herkünfte (DDS-Nummern) anzugeben, als tatsächlich im Produkt enthalten sind.
  • Die Angabe muss „so genau wie möglich“ erfolgen; mindestens einmal pro Kalenderjahr ist eine DDS-Nummer zu erstellen, die alle Herkünfte umfasst.

Für Papierhersteller erscheint es sinnvoll, den durchschnittlichen Lagerumschlag als „so genau wie möglich“ zu deklarieren.

Unschärfen und ihre Bewertung

Dieses Vorgehen führt zwangsläufig zu Ungenauigkeiten:

  • Einzelne Zellstoffe können länger am Lager bleiben als der Durchschnitt.
  • Andere Chargen können sofort verarbeitet und noch vor Erstellung einer neuen DDS-Nummer ausgeliefert werden.

Wesentlich ist jedoch:

  • Für alle Zellstoffe werden DDS-Nummern gesammelt und geprüft.
  • Es gelangen keine relevanten Rohstoffe ohne geprüfte DDS-Nummer in die Produktion.

Sorgfaltspflicht bei Eigenimporten

Falls der Papierhersteller selbst Rohstoffe in die EU einführt:

  • Sorgfaltspflicht: Für diese Lieferungen muss eine dokumentierte Sorgfaltsprüfung vorliegen.
  • Lieferkettentransparenz: Diese muss die gesamte Lieferkette bis zum Forstbetrieb offenlegen.
  • Geodaten: Für die „Grundstücke“, aus denen das Holz stammt, müssen Geodaten und Einschlaggenehmigungen verfügbar sein.

Es ist zu erwarten, dass die Zellstoffwerke bald gesammelte Geodaten für die Holzherkünfte bereitstellen. Andernfalls müssten diese einzeln (grundstücks- bzw. waldweise) erhoben und nachgewiesen werden.

Berücksichtigung des EU-Länder-Benchmarkings

  • Für Länder mit Benchmark 1 (niedriges Risiko) ist keine inhaltliche Risikoprüfung erforderlich.
  • Die Daten und Nachweise müssen jedoch trotzdem gesammelt und vorgehalten werden, um EUDR-konform zu sein.

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