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Die EU-Entwaldungsverordnung - kurz erklÀrt

Um die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/ EUDR) etwas verstĂ€ndlicher zu machen, haben wir diese Zusammenfassung erstellt. Die ErlĂ€uterung der Verordnung ist besonders herausfordernd fĂŒr Lieferanten in Nicht-EU-LĂ€ndern. Wir hoffen, dass dieser Überblick das VerstĂ€ndnis erleichtert. Wenn Sie eine herunterladbare Version benötigen - inklusive Ihres Firmenlogos - kontaktieren Sie uns bitte unter info@supplycanvas.com.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/ EUDR) soll am 30. Dezember 2024 die bestehende EU-Holzverordnung (EUTR) ersetzen und ihren Geltungsbereich auf landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Produkte wie Kakao, Kaffee, Rindfleisch, Holz, Möbel, Papier und mehr ausdehnen. Mit der neuen Verordnung will die EU sicherstellen, dass nur Produkte auf den Markt kommen, die nirgendwo auf der Welt zur Entwaldung beitragen.

GemĂ€ĂŸ der EUDR muss der „Inverkehrbringer“ auf den EU Markt - in der Regel der Importeur - bei der Einfuhr Geodaten zur genauen Herkunft der im Produkt verwendeten Rohstoffe in eine neue elektronische EU Datenbank eingeben. DarĂŒber hinaus mĂŒssen Importeure das mit diesen Geodaten verbundene Risiko in Bezug auf Entwaldung, WaldschĂ€digung oder IllegalitĂ€t bewerten (die so genannte SorgfaltserklĂ€rung/ SE). Waren dĂŒrfen nur eingefĂŒhrt werden, wenn keine entsprechende Risiken festgestellt werden können. Importeuren drohen rechtliche Konsequenzen, einschließlich möglicher GefĂ€ngnisstrafen, wenn Unstimmigkeiten in den Geodaten auftreten oder wenn Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung, WaldschĂ€digung oder IllegalitĂ€t festgestellt werden.

Bei der Eingabe der SorgfaltserklĂ€rung und der zugehörigen Geodaten in das EU-System wird automatisch ein Token (Referenznummer) generiert, das mit den Waren auf dem EU-Markt an nachgelagerte Unternehmen bzw. Kunden weitergereicht werden muss. Zum Zeitpunkt des Exports werden diese Tokens wieder in das EU-System eingegeben, wobei die Exporteure ebenfalls prĂŒfen und bestĂ€tigen mĂŒssen, dass keine mit den Waren verbundene Risiken wie Entwaldung, WaldschĂ€digung oder IllegalitĂ€t bestehen.

Um diesen Prozess zu ermöglichen, muss die Lieferkette — von der land- oder forstwirtschaftlichen FlĂ€che bis zur EU-Grenze — die Geodaten der ursprĂŒnglichen GrundstĂŒcke weitergeben. DarĂŒber hinaus mĂŒssen glaubwĂŒrdige Nachweise fĂŒr die Lieferkette in Form von Dokumenten wie Transport-/Frachtbriefe, Packlisten, Versandpapieren oder Rechnungen erbracht werden, die den Warenfluss von einem Unternehmen in der Kette zum anderen nachweisen.

Zusammenfassend mĂŒssen Importeure die folgenden Informationen einholen, damit Waren an den EU-Grenzen abgefertigt werden können:

1. RĂŒckverfolgbarkeit der Lieferkette vom Wald oder der landwirtschaftlichen FlĂ€che(n) bis zur EU-Grenze, gestĂŒtzt durch dokumentierte Nachweise.

2. Nachweis eines legalen Einschlags bzw. Ernte.

3. Bereitstellung und Bewertung von Geodaten (Shapefiles) fĂŒr die forst- und landwirtschaftlichen Quellen, die fĂŒr das gelieferte Produkt relevant sind.

4. Alle anderen Informationen, die auf einen niedrigen Risikostatus der Rohstoffe hinweisen, wie z. B. die FSC-Zertifizierung.

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