
EU Deforestation Regulation
January 17, 2024
Umsetzung der EUDR als Papierhersteller
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Papierhersteller vor besondere Herausforderungen: Zellstofflieferungen sind in der Regel nicht chargenweise gekennzeichnet, die Lagerverwaltung erfolgt nach dem First-in-First-out-Prinzip, und sobald Zellstoff in den Pulper gelangt, kann er nicht mehr einzelnen Lieferungen zugeordnet werden. Um die geforderte Lieferkettentransparenz sicherzustellen, setzen wir auf ein Batch-basiertes Verfahren: Jeder Produktionszeitraum wird als Batch definiert, und alle relevanten DDS-Nummern der in diesem Zeitraum verarbeiteten Zellstoffe werden gesammelt, geprüft und dokumentiert. Damit erfüllen wir die EUDR-Anforderung, Herkunftsdaten „so genau wie möglich“ anzugeben. Dieses Vorgehen führt zwar zu gewissen Unschärfen – einzelne Zellstoffe können länger im Lager bleiben als der Durchschnitt, andere werden sofort verarbeitet –, stellt jedoch sicher, dass keine ungeprüften oder nicht bewerteten Rohstoffe in die Produktion gelangen. Für Zellstoff oder Holzrohstoffe, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, führen wir eine dokumentierte Sorgfaltsprüfung durch, einschließlich vollständiger Lieferkettentransparenz, Geodaten der Herkunftsgrundstücke und Einschlaggenehmigungen gemäß EUDR. Auch in Ländern mit EU-Benchmark 1 (niedriges Risiko) müssen Daten und Nachweise weiterhin gesammelt und archiviert werden. Dieser Ansatz bietet eine praxisnahe, prüfbare und skalierbare Lösung für entwaldungsfreie Lieferketten in der Papierindustrie und ermöglicht es Herstellern, die EUDR-Compliance einzuhalten, ohne die Effizienz in Produktion und Lagerhaltung zu beeinträchtigen.